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Beurkundungen - Familienrecht
Details
Im Jugendamt werden – nach vorheriger Terminabsprache – beurkundet:
Vaterschaftsanerkennungserklärungen
Zustimmungserklärungen - beispielsweise von Müttern - zu Vaterschaftsanerkennungserklärungen
Mutterschaftsanerkennungen
Unterhaltsverpflichtungen
Sorgeerklärungen (Erklärungen über die gemeinsame Sorgerechtsausübung von nicht miteinander verheirateten Elternteilen)
Voraussetzungen
wichtige Unterlagen:
Personalausweis