Kommunale Wärmeplanung
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland erstellt werden, um Planungs- und Investitionssicherheit der Akteurinnen und Akteure vor Ort zu schaffen und die Entwicklung der Wärmeversorgung und der Energieinfrastrukturen in Richtung Klimaneutralität zu lenken. Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes werden alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, abhängig von der Größe der Kommune, spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird bereits jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) attraktiv gefördert. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.
Durch die Förderung wurde nun für das Selmer Stadtgebiet ein kommunaler Wärmeplan erstellt. Der Rat der Stadt Selm hat den Kommunalen Wärmeplan in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 beschlossen. Der Wärmeplan besteht aus folgenden inhaltlichen Bestandteilen:
Abbildung 1: Quelle: Energieagentur Rheinland-Pfalz
Kommunaler Wärmeplan
Der Rat der Stadt Selm hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen.
Mit diesem Beschluss erfüllt die Kommune die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetz sowie der einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben zur strategischen Planung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan dient als langfristige Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet.
Ziel ist es, den Wärmebedarf künftig weitgehend treibhausgasneutral zu decken und dabei Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Der Wärmeplan enthält insbesondere:
- eine Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung,
- eine Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs,
- die Identifikation von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Versorgungslösungen,
- sowie eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen und Zeitrahmen.
Der Beschluss des Wärmeplans ist rechtlich als strategisches Planungsinstrument einzuordnen. Er begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen. Konkrete Maßnahmen und Vorgaben erfolgen – soweit erforderlich – in nachgelagerten Verfahren und auf Grundlage gesonderter gesetzlicher Regelungen. Die Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans steht unter einem generellen Finanzierungsvorbehalt. Für die einzelnen Maßnahmen sind jeweils gesonderte Beschlüsse erforderlich.
Der kommunale Wärmeplan wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und ist hier einsehbar:
Zusätzlich kann er während der Dienstzeiten im Fachamt Stadtentwicklung und Bauen im Bereich Umwelt und Klimaschutz eingesehen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Bauen unter Telefon: 02592 69 106 und E-Mail waermeplanung@stadtselm.de zur Verfügung.