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Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung

Die Stadt Selm übernimmt für die SchülerInnen der Selmer Schulen die notwendigen Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Viele Schüler sind aufgrund der Entfernung auf eine Beförderung zur Schule angewiesen.

Hierzu gebe ich Ihnen die nachstehenden, näheren Informationen:

Die Stadt Selm übernimmt als Schulträger der städtischen Schulen unabhängig vom Wohnsitz des Schülers die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule. Ihr obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung.

Für alle übrigen Schulen (z.B. Berufskollegs, Privatschulen) im Gebiet des Kreises Unna oder in den umliegenden Gemeinden sind die jeweiligen Schulträger zuständig. Es gilt das Schulträgerprinzip.

Was ist zu tun?

Schülerfahrtkosten werden nur auf Antrag übernommen.

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Der Antrag auf Fahrkostenübernahme soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellt wird.

Vordrucke sind im Sekretariat der jeweiligen Schule oder beim Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales – Fachbereich Schulverwaltung - der Stadt Selm erhältlich. Sie sind auszufüllen und von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Anträge werden in der Schule abgestempelt. Sie können dort oder beim Fachbereich Schulverwaltung abgegeben werden.

Entfernungen:

Entscheidend für die Übernahme von Fahrkosten ist die Entfernung zwischen Wohnsitz des Schülers und Beginn des Schulgrundstückes.

Die Entfernungsgrenzen sind nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) wie folgt festgelegt:

  • Klassen 1 – 4  mehr als 2 km
  • Klassen 5 – 10 mehr als 3,5 km
  • Klassen 11 – 12 mehr als 5 km

 

Im Fall von besonderen Lebensumständen können unter bestimmten Bedingungen abweichend von den vorgenannten Entfernungen Fahrkosten anerkannt werden.

Für die Aufnahme von auswärtigen Schülern an den Selmer Schulen sind Besonderheiten zu beachten, u.a. die Prüfung der Entfernung zur nächstgelegenen Schule.

In diesen Fällen wird empfohlen, sich mit der unten angegebenen Ansprechpartnerin in Verbindung zu setzen.

Nutzung des SchulwegTickets

SchulwegTickets gelten nur zwischen

Wohnung des Schülers –> Schule und zurück

für lehrplanmäßige Unterrichtsfahrten

(montags bis freitags an Schultagen in NRW bis 18.00 Uhr, sowie samstags an Schultagen bis 15.00 Uhr).

Abweichungen vom Weg und der Nutzungszeit sind nur gegen Vorlage einer zeitlich begrenzten Schulbescheinigung - erhältlich beim Schulsekretariat –

(gültig: 14 Tage ab Ausstellungsdatum) möglich bei:

- schulischen Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes (z. B. Bundesjugendspiele etc.)

- Umzug des Schülers innerhalb des Tarifgebietes (max. 2 Wochen)

Das SchulwegTicket ist nur dann ein gültiger Fahrausweis, wenn

- SchulwegTicket und gültige Monatswertmarke

während der Busfahrt vorhanden sind.

SchulwegTickets sind nicht übertragbar.

Verlust eines Teils bzw. des SchulwegTickets

Bei Verlust der Kundenkarte kann über das Schulsekretariat einmal kostenfrei eine neue Kundenkarte bestellt werden. Bis zum Erhalt der neuen Kundenkarte muss für Fahrten von und zur Schule ein anderer Fahrausweis (EinzelTicket, ViererTicket etc.) gekauft werden.

Bei Verlust der Wertmarke des laufenden Monats muss für Fahrten von und zur Schule ein anderer Fahrausweis gekauft werden.

Bei Verlust der Wertmarken der Folgemonate werden einmalig Ersatzwertmarken gegen eine Gebühr von 6,00 € je Wertmarke ausgestellt. Die Wertmarken sind erhältlich in der Dienststelle Kamen, Lünener Str. 13, 59174 Kamen (Telefon 02307/209-46 oder 209-86).

SchülerInnen, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, bekommen die Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt von zur Zeit 40,00 € zu zahlen.

Falls das Ticket nur vergessen wurde, kann das SchulwegTicket innerhalb von 8 Tagen in der vorgenannten Dienststelle der VKU vorlegt werden. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu zahlen.

(Zusendung einer Kopie und Überweisung der Bearbeitungsgebühr von 5,00 € ist ebenfalls möglich.)

SchülerInnen, die auch in der Freizeit – also außerhalb lehrplanmäßiger Fahrten von und zur Schule – die Busse der VKU zum Sport oder Kino etc. preiswert nutzen wollen, können das günstige FUN-Ticket, zum Beispiel für Fahrten im Tarifgebiet des Kreises Unna oder bis Dortmund / Hagen / Münster zusätzlich erwerben.

Das FUN-Ticket können auch SchülerInnen ohne SchulwegTicket kaufen. Dann ist dieses Ticket jedoch außerhalb der Ferien montags – freitags erst ab 14.00 Uhr gültig. Für Fahrten von und zur Schule kann das FUN-Ticket nicht genutzt werden.

Sollten Sie Fragen zum Fahrplan mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben, so steht Ihnen der Service "Fahrtwind" der VKU unter Tel.: 0 18 03 / 50 40 30 zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Herr Heise

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