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Bestattungstermin

Details

  • Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

  • Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.

  • Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen werden an Werktagen vorgenommen und zwar dienstags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch montags bestattet werden.

  • Außerhalb der Bestattungszeiten nach Abs. 3 kann die Friedhofsverwaltung an Werktagen Bestattungen zulassen für dienstags bis donnerstags nach 14:00 Uhr, freitags nach 13:00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr (Bestattungsende). Hierfür können besondere Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erhoben werden.

  • Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 6 Wochen nach der Einäscherung bestattet werden, andernfalls werden sie auf Kosten des/der Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet.

Begriffe im Kontext

Sterbefall, Friedhofsverwaltung, Grabstätte

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