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Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
Details
Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.
Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen:
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
Antrag auf Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht (siehe Antrag)
Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist (mit Angabe der genauen Dauer, siehe Antrag)
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (§ 21a in Verbindung mit § 46 Nr. 93 bis Nr. 96)