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Antragstellung zur Errichtung eines Grabmales

Details

Sollten Sie einen Grabstein bei einem Steinmetz bestellen, so wird dieser die Antragstellung für Sie übernehmen und den Grabstein nach den Vorgaben der Friedhofssatzung aufstellen.

Selbstaufsteller von Grabsteinen müssen vor dem Aufstellen des Grabmales einen Genehmigungsantrag bei den Stadtwerken Selm stellen.

  1. Den Anträgen sind 2-fach beizufügen:

    • der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1 : 10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung

    • soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung

    • In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.

  2. Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

  3. Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 6 Monate nach der Beisetzung verwendet werden..

  4. Bei der Anlieferung von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen ist der Friedhofsverwaltung der genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen.

Begriffe im Kontext

Steinmetz, Friedhofssatzung, Grabmalentwurf, Grundriss, Ornamente, Grabstätte

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