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Gewerberegisterauskunft

Details

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Selm erfolgt nur auf Antrag.

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich per Post oder Fax oder online beantragen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, daher haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung.

Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, den Namen des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden. Weitere Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis dieser Daten glaubhaft machen, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Kopien von Verträgen, Rechnungen oder Schuldtiteln fügen Sie bitte bei). Dies ist dann allerdings nicht mehr auf elektronischem Weg möglich.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Daher müssen Sie gegebenenfalls eine Anfrage bei den zuständigen Bürgerdiensten der Stadt Selm vornehmen.

Begriffe im Kontext

Gewerbeordnung, Auskunft, Gewerbemeldestelle, Auskunftserteilung, Interesse, Gewerbedatei

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