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Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege

Details

Als Tagespflegeperson können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen.

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als 3 Monate gegen Entgelt,

  • außerhalb der Wohnung der Kinder,

  • während eines Teils des Tages und

  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Die notwendige Pflegeerlaubnis erteilt bei positiver Prüfung das Jugendamt, das anschließend auch Vermittlung, Betreuung und Beratung der Tagespflegestellen anbietet.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Betreuung, Einrichtung, Erlaubnis, Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung, Genehmigung, Großtagespflege, Haushalt, Jugendamt, Kind, Kinder, Kinderbetreuung, Kindertagespflege, Tagesmutter, Tagesvater, Wohnung, Kindertagespflegepersonen

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