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Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Details

Die Stadt Selm erhebt von den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Straßenreinigung Benutzungsgebühren. Die Reinigung umfasst die Fahrbahnreinigung und den Winterdienst (Streuen bei Eisglätte und Schneeräumen auf den Fahrbahnen). Soweit die Stadt in verschiedenen verkehrsberuhigten Straßen eine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger vorgenommen hat, obliegt diesen die Reinigungslast.

Begriffe im Kontext

Benutzungsgebühren, Satzung, Reinigungspflicht, Ortsrecht, Fahrbahn, Streuen, Eisglätte, Schneeräumen, Gebührensatzung

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