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Asylbewerberleistungen
Details
Leistungsberechtigt für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland für die Dauer ihres Asylverfahrens gestattet ist sowie Ausländer, die ausreisepflichtig sind und in Deutschland geduldet werden.
Die Ausländer sind Leistungsberechtigt, wenn sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen selbst bestreiten können.
Von den Leistungen sind die Sicherung des Lebensunterhalts, die Bereitstellung eines Platzes in einer der Gemeinschaftsunterkünfte oder, wenn die gesetzlichen Vorgaben vorliegen, die Übernahme der Unterkunftskosten für privaten Wohnraum. Im Krankheitsfall werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Behandlungskosten übernommen.
Antragsunterlagen können Sie in der Abteilung Soziales im Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales erhalten.
Den Erstantrag auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen können Sie auch online unter "Weiterführende Links" oder hier stellen. An der Bereitstellung weiterer Onlinedienste in diesem Bereich wird bereits gearbeitet.
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)