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Beistandschaft
Details
Auf Antrag eines
alleinsorgeberechtigten oder eines
alleinsorgenden Elternteils oder eines
nach § 1776 BGB berufenen Vormunds
werden beim Jugendamt Beistandschaften eingerichtet.
Als Beistand vertritt das Jugendamt Minderjährige bei
der Feststellung von Vaterschaften und bei
der Festsetzung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen
Begriffe im Kontext
Beistand, Jugendamt, Unterhalt, Beratung, Unterstützung, Unterhaltsanspruch, Vaterschaft