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Beistandschaft
Details
Auf Antrag eines
alleinsorgeberechtigten oder eines
alleinsorgenden Elternteils oder eines
nach § 1776 BGB berufenen Vormunds
werden beim Jugendamt Beistandschaften eingerichtet.
Als Beistand vertritt das Jugendamt Minderjährige bei
der Feststellung von Vaterschaften und bei
der Festsetzung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen