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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Details
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer/eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Kosten entstehen keine.