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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Details

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer/eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Kosten entstehen keine.

Begriffe im Kontext

Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis

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