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Führungszeugnis
Details
Ein Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Für Minderjährige sind gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen.
Hinweise
Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.