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Melderegisterauskunft

Details

Jeder Einwohner hat die Möglichkeit auf Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister.

Es handelt sich hierbei um eine sogenannte einfache Melderegisterauskunft. Sie umfasst Name, Vorname, akademische Grade sowie Anschrift der jeweiligen Person. Eine erweiterte Melderegisterauskunft können Personen erhalten, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Rechtsanwälte). Zu den weitergehenden Daten gehören z.B. Tag und Ort der Geburt oder frühere Anschriften. Telefonische Auskünfte können nicht gegeben werden. Ihre Anfrage muss schriftlich oder persönlich erfolgen. Jeder Einwohner hat nach dem neuen Bundesmeldegesetz, das seit dem 01.11.2015 gilt, die Möglichkeit, bestimmten Datenweiterleitungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Genehmigung erst zu ermöglichen.

Hinweise

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

Begriffe im Kontext

Meldeauskunft, Melderegisterauskunft, einfache Melderegisterauskunft, Anschrift ermitteln, Anschrift, Personensuche, gesuchte Person, EMA, Meldeadresse, Auskunft, Melderegister, Datenabruf, Meldedaten, Meldedaten Auskunft

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