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Gewerbeanzeigen

Details

Der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist dem Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung anzuzeigen.

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn

  1. der Betrieb innerhalb des Selmer Stadtgebietes verlegt wird oder

  2. der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf andere Waren und Leistungen ausgedehnt wird.

Ferner ist eine Anzeige erforderlich, wenn der Gewerbebetrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung) oder in eine andere Gemeinde verlegt wird.

Hinweise

Über die Gewerbeanzeige erhält der Gewerbetreibende eine entsprechende Bestätigung. Die Gewerbeanzeige wird ebenfalls an die gemäß der Gewerbeordnung vorgesehenen Stellen übermittelt.

Begriffe im Kontext

Gewerbe anmelden Selm, Gewerbe Ummelden Selm, Betriebsummeldung Selm, Unternehmensummeldung, Geschäftsänderung, Gewerbebetrieb, Geschäftsbesitzerwechsel, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeartwechsel, Gewerbeangelegenheit, Inhaber, Fabrik, Geschäftsummeldung, Geschäftsinhaberwechsel, Geschäft, Unternehmen, Besitzerwechsel, Gewerbetreibender, Gewerbe, Laden, Selm

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