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Personalausweis

Details

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).

Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können beim Hausarzt von der Ausweispflicht befreit werden.

Bei nicht verheirateten Eltern ist eine Sorgerechtsbescheinigung oder eine Negativbescheinigung Ihres Jugendamtes, Stadtverwaltung Selm, Tel.: 02592-690 vorzulegen.

Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.

Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, die einen Ausweis benötigen (z. B. für eine Auslandsreise), kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden.

Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss gestellt werden:

  • bei Vollendung des 16. Lebensjahres (Erstausstellung),

  • bei Verlust,

  • bei Ablauf der Gültigkeit und

  • bei Namensänderungen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Den Antrag können Sie nur persönlich stellen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen. Ab dem 02.08.2021 werden auch in allen Fällen Fingerabdrücke aufgenommen.

Weitere Information finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de

Wenn Sie kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser besitzt eine Gültigkeit bis zu drei Monaten.
Beachten Sie bitte, dass einige Länder den vorläufigen Personalausweis nicht anerkennen. Fragen Sie uns danach; wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist, muss diese gesperrt werden. Für die Sperrung rufen Sie bitte die Sperrnotruf-Nummer 116116 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz) an.

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.

Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in unserem Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.

Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt 10 Jahre; für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre.

Lichtbild

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie hier vor Ort Lichtbilder zum Preis von 6,00 € über ein entsprechendes Gerät zur Lichtbildaufnahme machen lassen. Diese werden dann medienbruchfrei in den Antrag für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass übernommen.

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden. Diese befindet sich im Eingangsbereich als auch im Wartebereich des Bürgerbüros.

Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.

In einigen Fällen, insbesondere bei Babys/Kleinkindern und Personen mit gewissen körperlichen Einschränkungen, treten leider Probleme bei der Erfassung von Lichtbildern auf. Daher empfehlen wir diese Passbilder bei zertifizierten Fotostudios anfertigen zu lassen.

Auch der Drogeriemarkt dm bietet die Erstellung digitaler biometrischer Passbilder an. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob dort bei Ihnen bzw. Ihrem Kind, die Erstellung von Fotos technisch möglich ist.

Bitte prüfen Sie auf der folgenden Website, welche Fotografen oder Fotostudios hier in der Nähe diese Dienstleistung anbieten: www.e-passfoto.de/behoerden-information

Abholung

Sollten Sie ihr Ausweisdokument nicht persönlich abholen können, können Sie eine andere Person dafür bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass Personen ab 16 Jahren als Abholer von Personalausweisen, ab 18 Jahren als Abholer von Reisepässen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

Zur Abholung bringen Sie bitte Ihre aktuellen Ausweisdokumente mit!

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie hier.

Kosten

Gebühren
(Die Gebühr kann in bar und ab einer Summe von 10,00 € mit EC-Karte entrichtet werden. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.)

  • Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre: 27,60 €

  • Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre: 46,00 €

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Hinweise

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

Benötigte Unterlagen

  • alter Personalausweis/Reisepass (auch wenn er ungültig ist) bzw. der Kinderausweis/Kinderreisepass

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

  • ein aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen und müssen zweifelsfrei erkennbar sein. Weitere Informationen bekommen Sie unter http://www.bundesdruckerei.de/

  • gegebenenfalls Einverständniserklärung für Minderjährige

Verfahrensablauf

Die Bundesdruckerei in Berlin benötigt für die Produktion der Personalausweises ca. 3 – 4 Wochen. Es kann zu Verzögerungen z. B. in der Reisezeit kommen. Die Stadt Selm übernimmt hierfür keine Garantie. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Dokumente. Im Einzelfall oder in der Ferienzeit kann es auch einmal länger dauern; die Stadt Selm hat hierauf leider keinen Einfluss.

Weiterführende Informationen

Bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Zustimmung kann erfolgen:

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder

  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. Eventuell ist ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vorzulegen. Bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

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