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Übermittlungssperre

Details

Sie haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich. Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie unter gewissen

Voraussetzungen den folgenden Datenübermittlungen Widersprechen:

1. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.

2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandats träger, Presse oder Rundfunk.

3. Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern.

4. Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

durch Familienangehörige eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

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