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Übermittlungssperre
Details
Sie haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich. Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie unter gewissen
Voraussetzungen den folgenden Datenübermittlungen Widersprechen:
1. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandats träger, Presse oder Rundfunk.
3. Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern.
4. Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
durch Familienangehörige eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)