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Unterhaltsvorschuss

Details

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2025 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

  • Bis zur Vollendung des 6. Lj. 227,00 €,

  • Bis zur Vollendung des 12. Lj. 299,00 €,

  • Bis zur Vollendung des 18. Lj. 394,00 €.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das zuständige Jugendamt in Ihrer Nähe.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel

  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft

  • Scheidungsurteil

  • schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt

  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung

  • Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)

  • Einkommensnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

  • für Kinder ab 15 Jahre, die keine allgemein bildende Schule mehr besuchen, außerdem Einkommensnachweise (Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)

Rechtsgrundlagen

Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

Weiterführende Informationen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Anträge / Formulare

Unterhaltsvorschuss muss schriftlich vom allein erziehenden Elternteil beantragt werden.

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