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Denkmalliste

Details

Die Denkmalliste der Stadt Selm beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler im Stadtgebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt, die Eintragungen von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern stehen jedermann zur Einsicht offen. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme nur den Eigentümer*innen oder besonders Ermächtigten möglich.

Neben der Einsicht der Denkmalliste kann durch Eigentümer*innen oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist ebenfalls die Untere Denkmalbehörde.

Die 61 Baudenkmäler sind in der Denkmalliste A und die 7 Bodendenkmäler der Stadt Selm in der Denkmalliste B aufgeführt. Die Listen können Sie sich hier ansehen:
https://www.selm.de/files/Selm/media/PlanenBauenWohnen/Denkmalschutz/Denkmalliste.pdf

Begriffe im Kontext

Baudenkmal, Bodendenkmal, bewegliches Denkmal, Gartendenkmal, Denkmalliste, Einsicht, Denkmalschutz

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