Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Sie haben eine Frage? +49 2592 69 0

Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!

Vergnügungssteuer

Details

Die Vergnügungssteuer gehört zu den sogenannten Verbrauch- und Aufwandsteuern und dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele.

Der Vergnügungssteuer unterliegen:

1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
3. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern –auch in Kabinen;
4. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
5. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

Die Vergnügungssteuer wird als Kartensteuer oder als Pauschsteuer erhoben, sofern sie bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nicht nach dem Einspielergebnis festgesetzt wird

Begriffe im Kontext

Vergnügungssteuer, Vergnügung, Steuer, Sexsteuer

Copyright 2024. Stadt Selm
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close