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Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK
Details
Die Verzinsung für Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 30 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.BANK.
Eine Senkung der Belastung aus der Verzinsung ist möglich, wenn die angegebene Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenzen zutrifft. Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt durch die NRW.BANK nach Vorlage der Einkommensbescheinigung.
Einkommensgrenzen
Bei nachfolgenden Einkommensgrenzen handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.
- Alleinstehend: 23.540 €
- 2 Personen: 28.350 €
- Alleinerziehend (1 Kind): 29.210 €
- 3 Personen (1 Kind): 35.740 €
- 4 Personen (2 Kinder): 43.130 €
- 5 Personen (3 Kinder): 50.520 €
Kosten
Was kostet ein Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsverfahren?
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsverfahren beträgt 20,-- €.
Hinweise
Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument
- Schreiben der NRW.BANK
- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
- Arbeitsvertrag, wenn eine neue Arbeitsstelle angenommen wurde oder wird und Verdienstbescheinigungen nicht vorgelegt werden können
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheide des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes
- Bescheinigung der Krankenkasse bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld
- Nachweis über die Höhe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BaFöG-Bescheid
- Nachweis über empfangene Unterhaltsleistungen
- Schwangerschaftsnachweis
- Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Einkommensteuerbescheid
Dies kann je nach Einzelfall variieren.
Nachweise über Einkommensfreibeträge
- Schwerbehindertenausweis
- Heiratsurkunde
- Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen
- Bescheinigung über einen Pflegegrad