Sie haben eine Frage? +49 2592 69 0

Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!

Wohnberechtigungsschein

Details

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Was für Wohnberechtigungsscheine gibt es?

Es gibt den allgemeinen WBS und den gezielten WBS.

Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Für die Bearbeitung und Ausstellung eines allgemeinen WBS ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie derzeit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten. Dies ist in der Regel die Gemeinde in der Sie gemeldet sind.

Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer genau bestimmten Wohnung. Für die Bearbeitung und Ausstellung eines gezielten WBS ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die genau bestimmte Wohnung liegt.

Gültigkeit

Der WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig.

Welche Kriterien gelten für die Ausstellung eines WBS?

Ein WBS wird erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Im WBS wird eine für die Anzahl der Haushaltsmitglieder angemessene Wohnungsgröße festgelegt.

Wer gehört zum Haushalt?

Jede Person, die mit der Antragstellenden Person in die Wohnung ziehen wird.

Wohnungsgröße

In der Regel ist von folgenden Wohnungsgrößen auszugehen:

- 1 Person:                                            50 m²

- 2 Personen:                                       65 m² oder 2 Wohnräume

- 3 Personen:                                       80 m² oder 3 Wohnräume

- 4 Personen:                                       95 m² oder 4 Wohnräume

- jede weitere Person:                      + 15 m² oder 1 Wohnraum

Einkommensgrenzen

Bei nachfolgenden Einkommensgrenzen handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.

- Alleinstehend:                                    23.540 €

- 2 Personen:                                         28.350 €

- Alleinerziehend (1 Kind):               29.210 €

- 3 Personen (1 Kind):                        35.740 €

- 4 Personen (2 Kinder):                    43.130 €

- 5 Personen (3 Kinder):                    50.520 €

Kosten

Was kostet ein WBS?

Die Verwaltungsgebühr für einen WBS beträgt 10,-- €.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Personalausweis bzw. gültiger Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige

- Schriftliche Vollmacht, wenn der Wohnberechtigungsschein für eine dritte Person beantragt wird

- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate

- Arbeitsvertrag, wenn eine neue Arbeitsstelle angenommen wurde oder wird und Verdienstbescheinigungen nicht vorgelegt werden können

- Rentenbescheide

- Leistungsbescheide des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes

- Bescheinigung der Krankenkasse bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld

- Nachweis über die Höhe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

- BaFöG-Bescheid

- Nachweis über empfangene Unterhaltsleistungen

- Schwangerschaftsnachweis

- Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)

- Nachweis über erhöhte Werbungskosten

 - Einkommensteuerbescheid

Dies kann je nach Einzelfall variieren.

 Nachweise über Einkommensfreibeträge

- Schwerbehindertenausweis

- Heiratsurkunde

- Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen

- Bescheinigung über einen Pflegegrad

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines bildet das „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ (WFNG NRW)

Copyright 2025. Stadt Selm
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close