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Wohnberechtigungsschein

Details

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Was für Wohnberechtigungsscheine gibt es?

Es gibt den allgemeinen WBS und den gezielten WBS.

Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Für die Bearbeitung und Ausstellung eines allgemeinen WBS ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie derzeit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten. Dies ist in der Regel die Gemeinde in der Sie gemeldet sind.

Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer genau bestimmten Wohnung. Für die Bearbeitung und Ausstellung eines gezielten WBS ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die genau bestimmte Wohnung liegt.

Gültigkeit

Der WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig.

Welche Kriterien gelten für die Ausstellung eines WBS?

Ein WBS wird erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Im WBS wird eine für die Anzahl der Haushaltsmitglieder angemessene Wohnungsgröße festgelegt.

Wer gehört zum Haushalt?

Jede Person, die mit der Antragstellenden Person in die Wohnung ziehen wird.

Wohnungsgröße

In der Regel ist von folgenden Wohnungsgrößen auszugehen:

- 1 Person:                                            50 m²

- 2 Personen:                                       65 m² oder 2 Wohnräume

- 3 Personen:                                       80 m² oder 3 Wohnräume

- 4 Personen:                                       95 m² oder 4 Wohnräume

- jede weitere Person:                      + 15 m² oder 1 Wohnraum

Einkommensgrenzen

Bei nachfolgenden Einkommensgrenzen handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.

- Alleinstehend:                                    20.420 €

- 2 Personen:                                         24.600 €

- Alleinerziehend (1 Kind):               25.340 €

- 3 Personen (1 Kind):                        31.000 €

- 4 Personen (2 Kinder):                    37.400 €

- 5 Personen (3 Kinder):                    43.800 €

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