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Winterdienst

Details

Gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2012 wurde die Winterdienstpflicht auf den Straßenfahrbahnen im Bereich der geschlossenen Ortslage ab dem 01.01.2013 neu organisiert. Grundsätzlich ist die Räum- und Streupflicht nicht mehr auf die Anlieger übertragen, sondern wird im Auftrag der Stadt von den Stadtwerken Selm GmbH durchgeführt. Die Winterdienstpflicht auf den Gehwegen verbleibt nach wie vor bei den Anliegern. Informationen rund um das Thema Winterdienst finden sie in den unten aufgeführten Anlagen.

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