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Winterdienst
Details
Gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2012 wurde die Winterdienstpflicht auf den Straßenfahrbahnen im Bereich der geschlossenen Ortslage ab dem 01.01.2013 neu organisiert. Grundsätzlich ist die Räum- und Streupflicht nicht mehr auf die Anlieger übertragen, sondern wird im Auftrag der Stadt von den Stadtwerken Selm GmbH durchgeführt. Die Winterdienstpflicht auf den Gehwegen verbleibt nach wie vor bei den Anliegern. Informationen rund um das Thema Winterdienst finden sie in den unten aufgeführten Anlagen.
Rechtsgrundlagen
Die aktuellen Satzungen und Tarife finden Sie im Ortsrecht unter folgenden Ziffern:
IV-4 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Selm
IV-4a Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Selm