Sie haben eine Frage? +49 2592 69 0

Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!

Fundbüro / Versteigerung von Fundsachen

Details

Fundsachen

Wer ein Portemonnaie, ein Schlüsselbund oder andere Gegenstände findet, die einen Wert von mehr als 10 Euro besitzen, muss diese im Fundbüro (Raum 032) abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen und der Fund in das Fundbuch der Stadt Selm eingetragen. 

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält der Eigentümer Nachricht vom Fundbüro. Der Finder kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, sofern der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.

Ausnahme: Geldbörsen, Fundhandys- bzw. Smartphones. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese Gegenstände nicht wieder an den Finder ausgehändigt werden. 

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat.

Falls Sie etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bitte im Fundbüro, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundsachen auch bei der Polizei abgegeben werden.
Die Deutsche Bahn AG hat für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden, eine zentrale Fundstelle. Die RVM & VKU haben ebenfalls zentrale Fundstellen.

 

Fundtiere

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden. Der Finder hat den Fund unverzüglichen dem Eigentümer bzw. bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.

 

Herrenlose Tiere

Bei vorgefundenen Tieren ist zwischen herrenlosen (verwilderten) Tieren und Fundtieren zu unterscheiden. Herrenlos sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Darunter fallen freilebende Haustiere und wilde Tiere, solange Sie sich in Freiheit befinden. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder ein entlaufenes Tier handelt, sind äußere Merkmale, wie z.B. das Tragen eines Halsbandes, der Pflegezustand, sein Verhalten und optische Kennzeichnungen zu beachten.

Die herrenlosen Tiere unterliegen nicht dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verwilderte Katzen zum Beispiel dürfen nicht gefüttert werden, da sie sich sonst bei Ihnen niederlassen. Außerdem können verwilderte Katzen, anders als Hunde, auch gut ohne den Menschen in freier Natur überleben.

 

Versteigerungen:

Einmal im Jahr findet eine Versteigerung von nicht abgeholten Fundstücken statt. Über den bevorstehenden Versteigerungstermin werden Sie neben der Mitteilung in der Tagespresse auch hier auf der Homepage der Stadt Selm informiert.

Copyright 2026. Stadt Selm
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close