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Straßenreinigung
Details
Das Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Abteilung Bauverwaltung ist Ansprechpartner für rechtliche Fragen zur Straßenreinigung. Für Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Selm zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2013 ist eine Befreiung von der städtischen Straßenreinigung nach § 2 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung für selbstständige Straßen oder Stichstraßen möglich (ab einer Länge von 100 m). Hierzu ist ein geschlossener Antrag aller Anlieger*innen bis zum 30.06. für das Folgejahr einzureichen.