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Pflegschaften

Details

Das Jugendamt übernimmt (Ergänzungs-) Pflegschaften für Minderjährige nach vorausgegangener familienrechtlicher Entscheidung und Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.

Die Sorgerechtsausübung erfolgt dann im Rahmen des von den Gerichten vorgegebenen Wirkungsbereiches. So können beispielsweise folgende Wirkungskreise beschrieben werden:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Recht, Hilfen nach Sozialgesetzbüchern zu beantragen

  • Vaterschaftsanfechtungen

  • Gesundheitsfürsorge

  • Erbschaftsangelegenheiten

  • Vermögensangelegenheiten

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