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Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Details

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben Kinder leben, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebten Kind zur Welt gekommen sind.

Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Das Patenkind muss Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.

Sofern der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim siebten Kind unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem später geborenen Kind einmal übernommen werden. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden, es sei denn, den Antragsberechtigten ist die Möglichkeit, eine Ehrenpatenschaft zu beantragen, nicht bekannt gewesen. Eine Begründung ist erforderlich. Diese Möglichkeit besteht längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geldgeschenk (500,00 Euro).

Den zur Verfügung stehenden Vordruck „Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten“ muss von beiden Eltern in deutlich lesbarer Schrift (Druckbuchstaben, Maschinenschrift) ausgefüllt und unterschrieben werden.

Mit dem Familienstammbuch oder Auszug aus dem Familienbuch oder Geburtsurkunden aller Kinder kann der Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Nach Prüfung wird der Antrag mit einer Kopie der Geburtsdaten aller Kinder an das Bundesverwaltungsamt in Köln gesandt.

Sobald die Ehrenpatenschaftsurkunde des Bundespräsidenten bei der Stadtverwaltung vorliegt, wird diese Urkunde und das Geldgeschenk vom Bürgermeister persönlich ausgehändigt. Hierzu werden die Eltern mit ihrem Kind eingeladen.

Begriffe im Kontext

Patenkind

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