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Akteneinsicht

Details

Akteneinsicht für das eigene Grundstück

 

Die Bauaufsicht führt für alle Grundstücke in Selm sogenannte Hausakten. In diesen Hausakten wird annähernd jede das jeweilige Grundstück betreffende erteilte Baugenehmigung aufbewahrt. Sollten Sie nicht mehr über die Baugenehmigungen für Ihr Grundstück verfügen oder Sie beabsichtigen ein neues Grundstück zu erwerben und möchten sich hierzu über die Zulässigkeit der dortigen baulichen Anlagen informieren, kann Ihnen Einsicht in die jeweiligen Hausakte gewährt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass auch die Hausakte für Ihr Grundstück persönliche Daten Dritter enthalten könnte. Daher ist eine spontane Akteneinsicht leider nicht möglich. Bitte buchen Sie sich einen Termin über den Online-Terminkalender.

 

Akteneinsicht für ein anderes Grundstück

 

Verschiedene Rechtsvorschriften ermöglichen auch die Einsicht in aktuelle Vorgänge auf einem anderem als dem eigenen Grundstück.

 

Sollten Sie eine solche Akteneinsicht beabsichtigen, können Sie dies gerne schriftlich (formlos) bei der Bauaufsicht beantragen. Nach Prüfung werden Sie über das Ergebnis Ihres Antrages unterrichtet. Sofern Ihnen Akteneinsicht gewährt werden kann, wird die jeweilige Akte zur Einsicht in den Räumlichkeiten der Verwaltung vorbereitet.

Hinweise

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

Begriffe im Kontext

Bauakten, Grundstückr, Hausakte, Baugenehmigung

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