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Akteneinsicht

Details

Akteneinsicht für das eigene Grundstück

Die Bauaufsicht führt für alle Grundstücke in Selm sogenannte Hausakten. In diesen Hausakten wird annähernd jede das jeweilige Grundstück betreffende erteilte Baugenehmigung aufbewahrt. Sollten Sie nicht mehr über die Baugenehmigungen für Ihr Grundstück verfügen oder Sie beabsichtigen ein neues Grundstück zu erwerben und möchten sich hierzu über die Zulässigkeit der dortigen baulichen Anlagen informieren, kann Ihnen Einsicht in die jeweiligen Hausakte gewährt werden.

Bitte beachten Sie, dass auch die Hausakte für Ihr Grundstück persönliche Daten Dritter enthalten könnte. Daher ist eine spontane Akteneinsicht leider nicht möglich. Bitte buchen Sie sich einen Termin über den Online-Terminkalender.

 

Akteneinsicht für ein anderes Grundstück

Verschiedene Rechtsvorschriften ermöglichen auch die Einsicht in aktuelle Vorgänge auf einem anderem als dem eigenen Grundstück.

Sollten Sie eine solche Akteneinsicht beabsichtigen, können Sie dies gerne schriftlich (formlos) bei der Bauaufsicht beantragen. Nach Prüfung werden Sie über das Ergebnis Ihres Antrages unterrichtet. Sofern Ihnen Akteneinsicht gewährt werden kann, wird die jeweilige Akte zur Einsicht in den Räumlichkeiten der Verwaltung vorbereitet.


Hinweis: Wie im letzten Jahr lassen wir auch in diesem Jahr wieder die Bauakten der Bauaufsicht durch ein externes Unternehmen digitalisieren. Dies bedeutet, dass sich nun die Akten des Ortsteils Selm außer Haus befinden. Die Akten der Ortsteile Bork und Cappenberg wurden bereits im letzten Jahr digitalisiert. Während dieses Prozesses konnte keine Einsicht in die entsprechenden Bauakten angeboten werden. Nun kann eine Akteneinsicht für die Bauakten aus dem Ortsteil Selm bis zum 31.01.2026 nicht ermöglicht werden. Entsprechende Anfragen über das Serviceportal der Stadt Selm können damit ab sofort nicht mehr erfüllt werden.

Betrifft Ihr Gesuch ein Grundstück im Ortsteil Selm können Sie ab dem 01.02.2026 wieder einen Antrag zur Akteneinsicht stellen. Vorher eingehende Anträge werden – auch nicht nachträglich – bearbeitet.

Kosten

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Sie Stadt Selm erhebt hierfür eine Gebühr in Höhe von 50€ je Akte. Sofern Fotokopien der Unterlagen benötigt werden, fallen weitere Gebühren an.

Hinweise

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

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