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Grundstücksteilung

Details

Die Bauaufsicht ist gemäß § 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen für die Teilung von Grundstücken zuständig.

 

Der Antrag wird mit der Unterstützung eines öffentlich bestellten Vermessers getätigt, da ein amtlicher Lageplan dem Antrag beizufügen ist. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang bei der Stadt Selm.

 

Ist das zu teilende Grundstück bereits bebaut und stehen der beabsichtigten Teilung keine baurechtlichen Hindernisse entgegen, wird eine Teilungsgenehmigung erteilt. Handelt es sich um ein noch nicht bebautes Grundstück, so erteilt die Bauaufsicht ein sog. Negativzeugnis.

 

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung NRW, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

 

Haben Sie Fragen bzgl. einer beabsichtigten Teilung, können Sie gerne vor Antragsstellung die Beratung der Bauaufsicht wahrnehmen.

Begriffe im Kontext

Teilung, Grundstück, Grundstück veräußern, Teilung genehmigen, Liegenschaftskataster, Negativzeugnis

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