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Ummeldung (Umzug, Wohnungswechsel)

Details

Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz.

Danach müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Bezug einer neuen Wohnung ummelden.

Es wird empfohlen, sich gleich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsicht, der Vermieter bestätigt dann aber den tatsächlichen Einzugstag, nicht das geplante Datum aus dem Mietvertrag.

Bitte beachten Sie ggfls. die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.

Eine Ummeldung kann nur persönlich oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Anmeldeformular ist in jedem Fall von Ihnen persönlich zu unterschreiben. Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Hinweise

Achtung, dies ist neu: Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

Begriffe im Kontext

Ummeldung, Umzug, Wohnungswechsel, Umziehen

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