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Rat beschließt Anpassung der Realsteuerhebesätze ab 2026 – Haushaltskonsolidierung und Rechtssicherheit im Fokus
Der Rat der Stadt Selm hat mit sehr großer Mehrheit in seiner Sitzung am Donnerstag die rückwirkende Anpassung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2026 beschlossen. Damit wird die bisherige Differenzierung der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke aufgehoben. „Es freut mich sehr, dass wir im Rat faktenbasiert sachlich diskutiert und eine ziel- und lösungsorientierte Entscheidung getroffen haben. Parteiübergreifend ist Verantwortung übernommen worden getreu unserem Motto, wir tun es für Selm“, erklärte Bürgermeister Heinz-Georg Mors nach der Versammlung.
Rund 30 Bürgerinnen und Bürger verfolgten die Sitzung im Bürgerhaus. Die Diskussion im Rat verlief insgesamt sachlich und konzentrierte sich auf die Herausforderungen der aktuellen Haushaltslage. Kämmerin Sylvia Engemann hatte vor der Abstimmung ausführlich auf die Hintergründe der notwendigen Anpassung hingewiesen. Neben der angespannten finanziellen Situation sei insbesondere die Rechtssicherheit bei der Grundsteuer B ein entscheidender Faktor. Nach aktueller Rechtsprechung sind differenzierte Hebesätze mit erheblichen Risiken verbunden. Sollte die Differenzierung höchstrichterlich als unzulässig bewertet werden, drohen der Stadt erhebliche Einnahmeausfälle.
"Keine finanzielle Kompensation"
Bürgermeister Heinz-Georg Mors erläuterte, warum die bereits vom vorherigen Rat beschlossene Steuererhöhung für das Jahr 2027 um ein Jahr vorgezogen werden soll. Hintergrund seien unter anderem deutlich niedrigere Schlüsselzuweisungen sowie gestiegene Aufwendungen etwa für Personal, Energie und Transferleistungen. „Wir haben in den vergangenen Jahren von Bund und Land viele neue gesetzliche Aufgaben bekommen, ohne die entsprechende finanzielle Kompensation“, so Mors. Alleine für den wichtigen Bereich der Kindertageseinrichtungen läge der städtische Anteil nach Abzug der Elternbeiträge oder Zuschüsse bei 7,5 Millionen Euro.
Auch Sylvia Engemann verdeutlichte, warum die geplante Erhöhung vorgezogen werden muss . „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich schneller und stärker verschlechtert als erwartet. Deshalb sind wir verpflichtet, die Konsolidierungsmaßnahmen früher umzusetzen, um handlungsfähig zu bleiben. Das Defizit im Nachtrag zum Doppelhaushalt 2025/2026 liegt für das Jahr 2026 aktuell bei rund 9,2 Mio. Euro“, so Engemann.
Bürgermeister und Kämmerin machten zugleich deutlich, dass die beschlossene Steueranpassung nur ein Teil der Haushaltskonsolidierung ist. Parallel dazu werde weiterhin die Ausgabenseite konsequent überprüft. „Wir betrachten nicht nur die Einnahmen. Alle Ausgaben werden weiterhin kritisch beleuchtet, priorisiert und auf Einsparpotenziale geprüft“, betonte Bürgermeister Mors. Dies gelte sowohl für Investitionen als auch für laufende Ausgaben und den Stellenplan. „Wir werden weiterhin eine Politik für alle machen, werden aber auch unsere Wirtschaft im Blick haben.“
Mit dem einheitlichen Hebesatz und der Anpassung der Realsteuern erwartet die Stadt Mehreinnahmen von rund 2,6 Mio. Euro jährlich. Diese sollen dazu beitragen, das Haushaltsdefizit zu reduzieren und die Vorgaben der Kommunalaufsicht einzuhalten. Die Stadt wird die neuen Hebesätze nun in der Jahresveranlagung 2026 umsetzen und die geänderte Hebesatzsatzung öffentlich bekannt machen. Künftig gelten folgende Hebesätze: Grundsteuer A: 750 v.H., Grundsteuer B (einheitlich): 990 v.H. sowie Gewerbesteuer: 515 v.H.