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Aktuelle Meldungen aus Selm

Rat der Stadt Selm soll in seiner Sitzung am 19. Februar über neue Hebesätze entscheiden

Der Rat der Stadt Selm wird in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Februar, über eine rückwirkende Anpassung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2026 beraten. Die bisherige Differenzierung der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke soll aufgehoben werden sowie eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 750 v.H., der Grundsteuer B (einheitlich für Wohn- und Nichtwohngrundstücke) auf 990 v.H. sowie der Gewerbesteuer auf 515 v.H. erfolgen.

Hintergrund ist zum Einen die Rechtssicherheit bei der Grundsteuer B. Nach aktueller Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen sind differenzierte Hebesätze mit erheblichen Risiken verbunden. In Selm sind bereits im Jahr 2025 einige Widersprüche gegen die Differenzierung eingegangen. Sollte die Differenzierung höchstrichterlich als unzulässig bewertet werden, drohen der Stadt empfindliche Einnahmeausfälle. Kämmerin Sylvia Engemann erklärt dazu: „Das Risiko ist konkret: Wenn wir bei unterschiedlichen Hebesätzen blieben und später rechtlich zur Rückkehr gezwungen würden, könnten wir Steuerausfälle nicht einfach nachträglich ausgleichen. Nach aktuellen Berechnungen reden wir über bis zu rund 480.000 Euro pro Jahr – und das würde sich in den Folgejahren weiter summieren.“

9,2 Millionen Euro Defizit

Ein weiterer Handlungsdruck ergibt sich durch die angespannte Haushaltslage der Stadt. Das Defizit im Nachtrag zum Doppelhaushalt 2025/2026 beträgt für 2026 aktuell rund 9,2 Mio. Euro. Ein Grund dafür sind deutlich niedrigere Schlüsselzuweisungen, die die Stadt Selm in diesem Jahr erhalten wird. Gleichzeitig sind die Ausgaben in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – etwa durch höhere Personal-, Energie- und Transferaufwendungen – während sich die Rahmenbedingungen im Finanzausgleich weiter verschlechtert haben. Die Stadt ist deshalb verpflichtet, ihr Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben und Konsolidierungsmaßnahmen so früh wie möglich umzusetzen. Für 2027 war eine Konsolidierungssumme von 2,5 Mio. € durch höhere Steuererträge im Haushaltssicherungskonzept beschlossen worden, jetzt verpflichtet die sich deutlich verschlechternde Situation zum sofortigen Handeln.

Bürgermeister Heinz-Georg Mors betont die Notwendigkeit des Schrittes: „Wir wissen, dass Steueranpassungen niemand gerne hört. Aber wir müssen unsere Handlungsfähigkeit sichern – für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Straßen, Sicherheit und eine verlässliche Daseinsvorsorge. Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass Selm auch künftig gestalten kann. Wir schauen hierbei natürlich auch auf uns. Innerhalb der Verwaltung haben wir in allen Bereichen geprüft, wo wir Einsparungen kurz- oder mittelfristig erreichen können. Dies gilt für Investitionen, laufende Ausgaben und im Stellenplan.“

Mit dem vorgeschlagenen einheitlichen Hebesatz und der maßvollen Erhöhung der Realsteuern erwartet die Stadt Mehreinnahmen von rund 2,6 Mio. Euro jährlich. „Das ist ein wesentlicher Beitrag, um das Haushaltsdefizit zu verkleinern und die Vorgaben der Kommunalaufsicht zu erfüllen“, so Sylvia Engemann. „Unser Ziel ist Transparenz: Wir erklären, warum dieser Schritt notwendig ist – und wir setzen ihn so rechtssicher wie möglich um.“

Die Stadt wird nach Beschlussfassung die neuen Hebesätze in der Jahresveranlagung 2026 umsetzen und die geänderte Hebesatzsatzung öffentlich bekannt machen.

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