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Haltverbot in der Kolpingstraße soll Durchfahrt dauerhaft sichern

In der Kolpingstraße gilt ab sofort ein Haltverbot. Die Stadt Selm hat die Maßnahme angeordnet, nachdem parkende Fahrzeuge wiederholt die Durchfahrt erschwert hatten. Die Parksituation wird seit mehreren Jahren beobachtet. Zunächst setzte die Stadt darauf, dass die Anliegerinnen und Anlieger ihre Fahrzeuge so abstellen, dass ausreichend Platz für die Durchfahrt bleibt. Beschwerden der Stadtwerke über Behinderungen bei der Müllabfuhr und beim Winterdienst sowie Hinweise der Feuerwehr auf nicht zuverlässig freigehaltene Verkehrs- und Rettungswege zeigten jedoch, dass dies nicht dauerhaft gewährleistet war. Die Regelung gilt ab sofort bis auf Weiteres. Im Zuge einer möglichen künftigen Straßensanierung könnten feste Stellflächen eingerichtet werden. Konkrete Planungen dazu gibt es derzeit nicht.

Keine grundsätzlichen Änderungen bei der Müllabfuhr

Abfallbehälter müssen weiterhin so bereitgestellt werden, dass sie ordnungsgemäß geleert werden können und die Zufahrt frei bleibt. An diesen Anforderungen ändert sich durch das Haltverbot nichts. Stadt und Stadtwerke gehen davon aus, dass sich die Beteiligten auf die neue Situation einstellen werden. Vorübergehende organisatorische Schwierigkeiten bei einzelnen Leerungen sind nicht auszuschließen, sollten sich aber nach einer kurzen Übergangsphase klären.

Mit der Maßnahme will die Stadt sicherstellen, dass die Kolpingstraße jederzeit ausreichend befahrbar bleibt und insbesondere Einsatzkräfte im Notfall ungehindert passieren können.

 

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