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Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nun wieder leichter freischaltbar

Wer die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen möchte, benötigt eine selbstgewählte sechsstellige PIN. Wurde diese vergessen oder ist der ursprüngliche PIN-Brief nicht mehr vorhanden, kann die PIN ab sofort online zurückgesetzt werden. Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes ist seit kurzem wieder verfügbar. Dort finden sich auch alle Informationen und Erläuterungen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

Der Antrag wird online gestellt. Voraussetzung für die Bestellung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine deutsche Meldeadresse. Darüber hinaus wird ein gültiger Personalausweis oder eID-Karte, die AusweisApp und ein Smartphone mit NFC-Funktion oder einem Lesegerät benötigt.

Brief persönlich in Empfang nehmen

Der Rücksetzbrief  wird mit dem Verfahren „PostIdent“ zugestellt und muss persönlich entgegengenommen werden. Wer zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist, kann den Brief in der Regel in der zuständigen Postfiliale abholen. Dort muss ebenfalls ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Abholung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Der Umschlag enthält eine neue PIN, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Über den QR-Code kann die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion anschließend auf dem Smartphone gestartet werden. Nach erfolgreicher Aktivierung muss die zugesandte PIN durch eine eigene sechsstellige PIN ersetzen werden. Die PIN ist erforderlich, um die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zu verwenden. Mit ihr können sich Bürgerinnen und Bürger bei zahlreichen Behörden und Unternehmen digital identifizieren.

Mit der Wiederaufnahme des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes steht nach Verlust der PIN wieder ein digitaler Weg zur Verfügung, um die Online-Ausweisfunktion ohne persönlichen Besuch im Bürgeramt zu reaktivieren.

Eine Änderung der PIN ist weiterhin auch im Bürgerbüro möglich!

Digitale Brieftasche "d-you“ (EUDI-Wallet)

Mit Blick auf die geplante Einführung der staatlichen deutschen EUDI-Wallet "d-you“ am 02. Januar 2027 gewinnt die Online-Ausweisfunktion weiter an Bedeutung. Mit einsatzbereiter Online-Ausweisfunktion können Bürgerinnen und Bürger dann mit der Wallet einen digitalen Ausweis einrichten, der künftig noch einfacher mit dem Smartphone zu nutzen ist. Wer Ausweisdaten in die App übertragen möchte, benötigt dafür die Online-Ausweis-PIN.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die PIN rechtzeitig zu prüfen bzw. schon jetzt zurücksetzen zu lassen.  

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