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Aktuelle Meldungen aus Selm

Hunde werden in Selm gezählt / Dienstleister befragen an der Haustür

Gut 2800 Hunde sind zurzeit in der Stadt Selm angemeldet. Hunde müssen bei der örtlichen Kommune gemeldet werden, da für diese Hundesteuer verlangt wird. Besteuert wird das Halten eines oder mehrerer Hunde, nicht der Hund als solches. Deshalb handelt es sich genau genommen um eine „Hundehaltungssteuer“. Die Hundesteuer dient dabei überwiegend, entgegen der Vorstellung der meisten Bürger, nicht der finanziellen Aufwertung des Finanzhaushalts der Gemeinden. Mit der Hundesteuer wird vielmehr eine Eindämmung der Anzahl der Hunde verfolgt.

Leider stellt die Stadtverwaltung aber fest, dass nicht jeder Hundehalter seiner Meldepflicht nachkommt. Um Gerechtigkeit herzustellen, beabsichtigt die Stadtverwaltung in Kürze wieder Hundebestandszählungen durch einen Dienstleister durchzuführen. In der Vergangenheit vorgenommene Zählungen haben regelmäßig Neuanmeldungen nach sich gezogen. Die Stadtverwaltung weißt darauf hin, dass die persönliche Befragung nur an der Haus- bzw. Wohnungstür ohne Betretung der Räumlichkeiten stattfindet und ausschließlich volljährige Personen befragt werden. Die Interviewer sind an einem durch die Stadtverwaltung Selm ausgestellten Ausweis zu erkennen. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgrund der Hundesteuersatzung zur Auskunft verpflichtet. Bleiben die Türen verschlossen, hinterlassen die Interviewer ein Informationsblatt inklusive Anmeldevordruck.

Die Anmeldung kann entweder persönlich zu den Öffnungszeiten im Steueramt der Stadtverwaltung Selm oder einfach online über das Service-Portal vorgenommen werden. Das Steueramt steht bei Fragen unter der Telefonnummer 02592 / 69-161 oder per E-Mail unter steueramt@stadtselm.de zur Verfügung.

 

 

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