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Aktuelle Meldungen aus Selm

Bei der Landtagswahl am 15. Mai  haben in Selm etwa 21.100 Wahlberechtigte die Möglichkeit, an die Wahlurne zu treten. Die schriftlichen Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl erhalten alle wahlberechtigten Selmerinnen und Selmer zwischen dem 4. und dem 24. April 2022. Für diejenigen, die bei der Landtagswahl am 15. Mai nicht ins Wahllokal gehen können, besteht voraussichtlich ab dem 20. April die Möglichkeit der Briefwahl. Voraussetzung hierfür ist jedoch die rechtzeitige Auslieferung der Stimmzettel.

Wer sich für die Möglichkeit der Briefwahl entscheidet, muss die hierfür erforderlichen Unterlagen direkt beim Wahlamt der Stadt Selm beantragen. Die Wahlbenachrichtigungskarte enthält auf der Rückseite einen entsprechenden Vordruck, der ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden muss. Zudem ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auch online unter www.selm.de möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugestellt.

Möglich ist voraussichtlich ab dem 20. April aber auch der direkte Gang ins Amtshaus Bork. Die Stadtverwaltung wird im Raum Nr. 061 (Trauzimmer) ein Wahlbüro einrichten, wo gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises die erforderlichen Unterlagen ausgehändigt werden. Hier sind auch eine Wahlurne sowie eine Wahlkabine aufgestellt, so dass eine unmittelbare Stimmabgabe möglich ist. Alle Briefwähler/innen müssen beim Gang in das Wahlbüro die jeweils geltenden Hygienevorschriften beachten.

Wahllokal geändert

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder mündlich beantragt werden müssen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wie auch schon bei den vergangenen Wahlen dürfen die Wahlschein- und Briefwahlunterlagen auch an eine/n andere/n als die/den Wahlberechtigte/n ausgehändigt werden, aber nur dann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von einer solchen Vollmacht kann aber nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die/der Bevollmächtigte gegenüber dem Wahlamt der Stadt Selm vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Hinsichtlich eines Wahllokals wird es anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl zu einer Veränderung kommen: Im Stimmbezirk 8070 wird die AWO-Begegnungsstätte, Kreisstraße 65, das bisherige Wahllokal Heimatverein, Kreisstraße 7, ersetzen. In den übrigen Stimmbezirken bleibt es bei den bekannten Wahllokalen.

Für weitere Fragen zur diesjährigen Landtagswahl steht das Wahlamt der Stadt Selm gerne zur Verfügung.

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