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Aktuelle Meldungen aus Selm

Grundbesitzabgabenbescheide werden zunächst ohne Grundsteuer B versendet

Die Stadtverwaltung Selm bereitet aktuell den Versand der Gewerbe- und Grundbesitzabgabenbescheide vor. Die Grundbesitzabgabenbescheide weisen in diesem Jahr eine Besonderheit auf, da diese noch nicht die Grundsteuer B enthalten werden. In den Bescheiden ist ein entsprechender Hinweis enthalten.

Der Rat der Stadt Selm hatte sich Ende 2024 für so genannte differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke entschieden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab jedoch im Dezember 2025 Klagen von mehreren Gewerbe-Eigentümern aus anderen Städten statt, die gegen differenzierte Hebesätze in den Städten Dortmund, Gelsenkirchen, Bochum und Essen geklagt hatten.

Zwar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, aber vor dem Hintergrund der rechtlichen Risiken plant die Stadt Selm, wieder zu einheitlichen Hebesätzen bei der Grundsteuer B zurück zu kehren. Ebenfalls ist die Haushaltssituation bzw. -konsolidierung hinsichtlich aller Hebesätze mit der Politik noch zu beraten. Geplant ist, dass in der Ratssitzung am 19. Februar über die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B und über die endgültige Höhe aller Hebesätze für das Jahr 2026 (Grund- und Gewerbesteuer) entschieden wird. Die Festsetzung der Grundsteuer B erfolgt anschließend mit einem gesonderten Bescheid.

Bescheide werden ab 28. Januar versendet

Der Bescheidversand erfolgt voraussichtlich ab dem 28. Januar. Den Grundbesitzabgabenbescheiden liegt wie in den vergangenen Jahren ein Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels bei, der nur noch online bzw. digital an den Kreis Unna zurückgesendet werden kann. Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass ca. 2000 Eigentümer vorerst keinen Grundbesitzabgabenbescheid bekommen, da diese nur die Grundsteuer B betreffen würde.

Die Steuerabteilung der Stadt Selm weist darauf hin, dass Anliegen zu den Bescheiden aufgrund des erhöhten Besucheraufkommens bevorzugt telefonisch, per E-Mail oder über das Service-Portal eingereicht werden können. Telefonische Anfragen beantworten die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.

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