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Aktuelle Meldungen aus Selm

Flüchtlingsunterkunft an der Industriestraße geht in den Stand-by-Betrieb

Aufgrund der weiterhin sinkenden Zuweisungszahlen für Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen stellt das Land mehrere Landeseinrichtungen in den sogenannten „Stand-by“-Betrieb um. Auch die als Notunterkunft (NU) geführte Einrichtung in Selm ist davon betroffen und wird ab dem 1. Februar 2026 vorübergehend außer Betrieb genommen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Unterkunft regulär geöffnet. Die bestehenden Verträge mit den Dienstleistern enden zum 31. Januar 2026, das Land hat alle Mitarbeitenden entsprechend informiert. Ab Februar wird die Einrichtung leer stehen; ein Sicherheitsdienst sowie Hausmeister werden weiterhin vor Ort sein, um den Schutz der Gebäude sicherzustellen und Vandalismus zu verhindern.

Der zwischen der Stadt Selm und der Bezirksregierung geschlossene Vertrag über den Betrieb der Unterkunft (01.11.2024 bis 31.10.2027) bleibt vollständig bestehen. Dadurch kann die Einrichtung bei steigenden Zuweisungszahlen jederzeit kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden.

Auswirkungen auf die kommunale Aufnahmequote

Mit dem Eintritt in den Stand-by-Betrieb reduziert sich für die Stadt Selm ab Februar die Anrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Unter heutigen Rahmenbedingungen wäre damit ab Mai 2026 voraussichtlich mit einer kommunalen Aufnahme von Geflüchteten zu rechnen. Eine aktuelle Analyse der städtischen Unterbringungseinrichtungen in Bork und Cappenberg zeigt, dass dort derzeit ausreichend Kapazitäten bestehen.

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