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Aktuelle Meldungen aus Selm

Bewerbungen für Schöffenamt möglich

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Selm Personen, die am Amtsgericht Lünen und Landgericht Dortmund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Die von der Stadt Selm aufzustellenden Vorschlagslisten müssen mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie vom Präsidenten des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen vorgegeben wurde. Die Stadt Selm sucht deshalb 20 Schöffen und acht Jugendschöffen. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 möglich.

Über die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste der Schöffinnen/Schöffen für Erwachsenenstrafsachen entscheidet der Rat der Stadt Selm. Über die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen entscheidet der Ausschuss für Jugendhilfe, Familie, Soziales und bürgerschaftliches Engagement. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jede Person, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, in das Schöffenamt berufen werden. Die formellen Voraussetzungen für das Schöffenamt ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Bewerber für die Schöffenämter müssen:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sein,
  • zu Beginn der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre sein,
  • zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Selm wohnen,
  • aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt geeignet sein (langer Sitzungsdienst),
  • die deutsche Sprache beherrschen,
  • nicht in Vermögensverfall geraten sein (z. B. sollten Sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden).

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist oder Beschuldigte/Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, in dem die Tat den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer u.a.) sollen nicht zu Schöffen berufen werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen und erzieherisch befähigt sein. Nicht nur Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher kommen für das Jugendschöffenamt in Betracht, auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen. Die Qualifikation sollte in der Bewerbung verdeutlicht werden.

Bewerbungen

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung der Stadt Selm, Adenauerplatz 2, 59379 Selm, Frau Gerzen  (Tel.: 02592/ 69 162 / E-Mail: k.gerzen@stadtselm.de ).

Ein Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen oder persönlich beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung abgeholt werden.

Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales der Stadt Selm, Adenauerplatz 2, 59379 Selm, Herrn Kaiser ( Tel.: 02592/ 69 266 / E-Mail: w.kaiser@stadtselm.de ).

Ein Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen  oder persönlich beim Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales der Stadt Selm abgeholt werden.

Eine gleichzeitige Bewerbung für das Amt eines Schöffen und für das Amt eines Jugendschöffen kann nicht erfolgen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de.

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