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Bäume im Zechenbusch müssen gefällt werden

Bei einer kürzlich durchgeführten Begehung mit dem örtlichen Förster des Regionalforstamtes Ruhrgebiet wurde in Teilbereichen des Zechenbuschs ein hoher, verkehrsgefährdender Totholzanteil festgestellt. Da sich die Bäume im Bereich des Wanderweges, der Bebauung und der Straße befinden, werden diese ab der kommenden Woche gefällt. Von Montag, 16. März, bis Freitag, 27. März, werden im Zechenbusch die Gefahrenbäume entnommen. Daher bitten die Stadtwerke Selm um Verständnis, dass in dem Zeitraum die umliegenden Waldwege und angrenzenden Parkplätze nicht genutzt werden können. Dies betrifft hauptsächlich die Buchenwaldstraße.

Da, wo es möglich ist, werden Habitatbäume, also Stämme als Biotopholz stehen gelassen. Diese sollen als Biotop für Käfer, Vögel und andere Tiere dienen. Im Wald kann grundsätzlich ganzjährig Holz gefällt werden, der Artenschutz wird jedoch immer berücksichtigt. Abgestorbene Buchenkronen und tote Buchen stellen in Wäldern und an Straßen eine erhebliche Gefahr dar, da sie durch Trockenstress, Pilzbefall und Klimawandel vermehrt absterben.

Das Buchensterben, oft als Buchenkomplexkrankheit bezeichnet, beschreibt das großflächige Absterben von Buchenwäldern, primär verursacht durch extremen Trockenstress (insbesondere seit 2018). Die geschwächten Bäume leiden unter Sonnenbrand an der Rinde und Pilzbefall, was oft zum Absterben der Krone führt. Die geschädigten Bäume sind oft instabil und können unkontrolliert Äste verlieren oder umstürzen.

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