Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen
Das Amt für Jugend, Schule und Familie gewährt freien Jugendhilfeträgern Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Stadtranderholungen, Gruppenleiter-schulungen, etc. Näheres kann den Förderungsrichtlinien entnommen werden.
benötigt werden:
- Antrag (Vordruck, s. wichtige Dokumente), vor Beginn der Maßnahme abzugeben
- Teilnehmerliste m. Unterschriften und Aufenthaltsbestätigung der Unterkunft (Rückgabe bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fahrt. Bei Maßnah-men, die nach dem 15.09. enden, ist der Verwendungsnachweis bis spätestens zum 02. November des Jahres einzureichen)
Zuständiges Amt:
JugendförderungMitarbeiter:
Herr Dorth
02592 69 6021
senden
Adresse:
Städt. Jugendzentrum SunshineSandforter Weg 2a
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.