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Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen

Das Amt für Jugend, Schule und Familie gewährt freien Jugendhilfeträgern Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Stadtranderholungen, Gruppenleiter-schulungen, etc. Näheres kann den Förderungsrichtlinien entnommen werden.


benötigt werden:

  • Antrag (Vordruck, s. wichtige Dokumente), vor Beginn der Maßnahme abzugeben
  • Teilnehmerliste m. Unterschriften und Aufenthaltsbestätigung der Unterkunft (Rückgabe bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fahrt. Bei Maßnah-men, die nach dem 15.09. enden, ist der Verwendungsnachweis bis spätestens zum 02. November des Jahres einzureichen)

Zuständiges Amt:

Jugendförderung

Mitarbeiter:

Herr Dorth
02592 69 6021
senden

Adresse:

Städt. Jugendzentrum Sunshine
Sandforter Weg 2a
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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