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Zinssenkungsantrag für öffentliche Mittel

Die Verzinsung für Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 38 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Eine Senkung der Belastung aus der Verzinsung ist möglich, wenn die Angegebene Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenzen zutrifft.

Bei Fragen zur Höhe der Einkommensgrenzen wenden Sie sich bitte an die neben stehenden Sachbearbeiter.

Bitte sprechen Sie uns an.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie bitte den Zinssenkungsantrag zusammen mit den Einkommensnachweisen bei der unten genannten Stelle ein.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Zinssenkungsantrages

beträgt 20,-- €.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Internetadresse:

www.nrwbank.de/ -Wohnraumportal – Selbst genutztes Wohneigentum – Verzinsung gewährter Förderdarlehen

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bauverwaltung

Mitarbeiter:

Herr Kinner
02592 69-118
senden

Herr Kohl
02592 69-113
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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