Wohnberechtigungsschein
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlichen sozialen Wohnungsbau (Wohnberechtigungsschein –WBS) verfügt.
Wer kann einen WBS beantragen?
Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen.
Was für Wohnberechtigungsscheine gibt es?
Es gibt den allgemeinen WBS und den gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug der in der Bescheinigung näher beschriebenen Wohnung.
Gültigkeit
Der WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig.
Welche Kriterien gelten für die Ausstellung eines WBS?
- Die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
- Die Wohnungsgröße
- Die Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen
Wer gehört zum Haushalt?
- Der Antragsteller
- Der Ehegatte
- Der Lebenspartner
- Kinder
- Pflegekinder
- deren Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie und
zweiten Grades in der Seitenlinie
- der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemein-
schaft
Wohnungsgröße
In der Regel ist von folgenden Wohnungsgrößen auszugehen:
- Alleinstehende: 50 m²
- Zwei-Personenhaushalt: 65 m² oder 2 Wohnräume
- Drei-Personenhaushalt: 80 m² oder 3 Wohnräume
- Vier-Personenhaushalt: 95 m² oder 4 Wohnräume
- Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um einen
Raum oder 15 m²
Als geringfügige Überschreitung der Wohnungsgröße können bis zu 5 m² angesehen werden.
Benötigte Unterlagen
- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit
- Einkommenssteuer-Bescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse bei Bezug von Kranken-
oder Mutterschaftsgeld
- BaFöG-Bescheid
- Nachweis über empfangene Unterhaltsleistungen
- Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuer-
Bescheid)
Dies kann je nach Einzelfall variieren.
Nachweise über Einkommensfreibeträge
- Schwerbehindertenausweis
- Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und
beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
- Schwangerschaftsnachweis
- Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)
- Bescheinigung über eine Pflegestufe
Was kostet ein WBS?
Die Verwaltungsgebühr für einen WBS beträgt 10,-- € bis 15,-- €.
Bitte sprechen Sie uns an.
Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines bildet das „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ (WFNG NRW)
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Zuständiges Amt:
BauverwaltungMitarbeiter:
Herr Kinner
02592 69-118
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
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