Wirtschaftliche Jugendhilfe
Durch das Jugendamt werden Kindern, Jugendlichen, Familien oder jungen Volljährigen bei Bedarf pädagogische Hilfen angeboten. Die hierfür entstehenden Kosten werden nach den Vorschriften des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) übernommen. Zu bestimmten Hilfearten müssen Eltern und Kinder einen Beitrag leisten. Die Bewilligung und finanzielle Abwicklung erfolgt in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dort werden auch Zuständigkeiten und Kostenerstattungen zwischen Jugendämtern und anderen Sozialleistungsträgern geklärt.
Buchstabenbereiche:
Frau Schone: A – Ma
Herr Beese: Mb – Z
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungMitarbeiter:
Herr Beese
02592 69-264
senden
Frau Schone
02592 69-263
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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