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Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, zum Beispiel, wenn sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Bitte informieren Sie sich: Evtl. ist eine Einreise in bestimmte Länder (z.B. USA) mit einem vorläufigen Reisepass nicht möglich!

Den Antrag können Sie nur persönlich stellen, da wir Ihre eigenständige Unterschrift benötigen, die Sie im Beisein eines Sachbearbeiters oder einer Sachbearbeiterin leisten müssen. Eine Antragstellung in Vertretung ist nicht möglich.

Bei Personen unter 18 Jahren ist der Antrag vom künftigen Passinhaber sowie beiden Elternteilen bzw. vom Personensorgeberechtigten zu stellen. Ist es einem Elternteil nicht möglich, bei der Antragstellung anwesend zu sein, so kann der andere mit einer Vollmacht und dem Personalausweis des Verhinderten vorsprechen.

Bei nicht verheirateten Eltern ist eine Sorgerechtsbescheinigung oder eine Negativbescheinigung Ihres Jugendamtes, Stadtverwaltung Selm, Tel.: 02592-690 vorzulegen.

Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt bis zu einem Jahr.


Benötigte Unterlagen

  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist
  • Personalausweis
  • Kinderreisepass bzw. Kinderausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand)


Gebühren (die Gebühr kann in bar oder ab einer Summe von 10 Euro bargeldlos entrichtet werden)

vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
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Frau Oehlen
02592 69-267
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Frau Schnurbus
02592 69-209
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Frau Schwager
02592 69-210
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Herr Walter
02592 69-220
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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