Urkunden
Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sind bei dem Standesamt anzufordern, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.
Beispiel: Wer in Selm oder Bork geboren ist, kann auch nur vom Standesamt Selm eine Geburtsurkunde erhalten (der Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ist nicht maßgebend).
Urkunden können nur von Personen angefordert werden, auf die sich das Register bezieht sowie deren Ehegatten/Lebenspartner, Vorfahren und Kindern.
Andere Personen haben nur das Recht auf Ausstellung, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Gebühren:10 € je Urkunde, für jede weitere Ausfertigung 5 €
Nach Ablauf folgender Fortführungsfristen gehen Personenstandsregister in Archivgut über.
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
Gerne helfen wir Ihnen nach der Suche Ihren Vorfahren. Bitte sprechen Sie uns an.
Gebühren: 22 € je angefangene ½ Stunde
Formulare:
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
StandesamtMitarbeiter:
Frau Kimmlinghoff
02592 69-212
senden
Frau Koumoulidis
02592 69-213
senden
Frau Schulz
02592 69-215
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr