Untersuchungsberechtigungsschein
Der kostenlose Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem im Haushalt lebenden gesetzlichen Vertreter, nach Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail an buergerbuero@stadtselm.de unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse beantragt werden. Bei Beantragungen per E-Mail fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen Scan, eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises oder Reisepasses hinzu. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen anschließend auf dem Postweg zugeschickt.
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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