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Untersuchungsberechtigungsschein

Der kostenlose Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem im Haushalt lebenden gesetzlichen Vertreter, nach Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail an buergerbuero@stadtselm.de unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse beantragt werden. Bei Beantragungen per E-Mail fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen Scan, eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises oder Reisepasses hinzu. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen anschließend auf dem Postweg zugeschickt.

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
senden

Frau Oehlen
02592 69-267
senden

Frau Schnurbus
02592 69-209
senden

Frau Schwager
02592 69-210
senden

Herr Walter
02592 69-220
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
Zum Onlinekalender

 

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