Umzüge auf Straßenflächen
Für Umzüge auf Strassenflächen ist eine Umzugsgenehmigung erforderlich, die spätestens 6 Wochen vor dem Umzug beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen ist.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Albers
02592 69-226
senden
Frau Engelkamp
02592 69-216
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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