Ummeldung (Umzug, Wohnungswechsel)
Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz.
Danach müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Bezug einer neuen Wohnung ummelden.
Achtung, dies ist neu: Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!
Es wird empfohlen, sich gleich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsicht, der Vermieter bestätigt dann aber den tatsächlichen Einzugstag, nicht das geplante Datum aus dem Mietvertrag.
Bitte beachten Sie ggfls. die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.
Eine Ummeldung kann nur persönlich oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Anmeldeformular ist in jedem Fall von Ihnen persönlich zu unterschreiben. Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Gebühren
- Ummeldung: gebührenfrei
- Änderung der Fahrzeugpapiere: 10,80 €
Terminvergabe
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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