Straßenreinigung- und Winterdienstgebühren
Die Stadt Selm erhebt von den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Straßenreinigung Benutzungsgebühren. Die Reinigung umfasst die Fahrbahnreinigung und den Winterdienst (Streuen bei Eisglätte und Schneeräumen auf den Fahrbahnen). Soweit die Stadt in verschiedenen verkehrsberuhigten Straßen eine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger vorgenommen hat, obliegt diesen die Reinigungslast.
Die Gebühr für die Sommerreinigung und den Winterdienst richtet sich nach der aktuellen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Selm, die Sie im Ortsrecht finden.
Die Gebühren für ein Kalenderjahr werden zu je 1/4 fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Die aktuellen Satzungen und Tarife finden Sie im Ortsrecht unter folgenden Ziffern:
IV-4 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Selm
IV-4a Straßenverzeichnigs als Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Selm
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Zuständiges Amt:
Haushalt und SteuernMitarbeiter:
Frau Isermann
02592 69-164
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Frau Sieradzon
02592 69-165
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
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Montag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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